Berufskraftfahrer müssen bis 10. September Kurse besucht haben

11.06.2015 | Allgemein

Am 10. September 2014 läuft für alle Berufskraftfahrer eine wichtige Frist ab: Die zur Teilnahme an den Schulungen, die das noch junge Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) fordert. Fünf Schulungstage à sieben Stunden sind nötig, um bei künftigen Kontrollen problemlos durchzukommen. Darauf wiesen jetzt Birgit Sieckendiek-Rinker von Sieckendiek und Matthias Haake von der Fahrschule Zöllner Geschäftsführer, Fuhrparkleiter und Fahrer hin. Die Mehrzahl der großen Speditionen und Busbetriebe hat ihr fahrendes Personal bereits schulen lassen, aber manch andere Firmen seien sich gar nicht bewusst, dass sie unter dieses Gesetz fallen: „Auch wer Pakete mit einem Kleintransporter mit einem Gewicht zwischen 2,5 und 7,49 Tonnen im Naheverkehr bewegt, muss noch einmal die Schulbank drücken“, erklärt Haake. Auch Handwerker seien oft nicht informiert: „Wer als Meister seinen eigenen Lkw steuere, könne eine Ausnahmeregelung beantragen. Beschäftige der Betrieb jedoch hauptberufliche Fahrer, müssten die die Weiterbildung absolvieren. Kurios auch: Ein Gärtner darf seine Pflanzen ohne Schulungsnachweis ausfahren, fährt er aber Grünschnitt auf einem vorgenannten Klein-Lkw zum Kompostwerk, braucht er die Scheine. Wer gegen das Gesetz verstoße, müsse ab dem 10. September mit hohen Strafen rechnen: Fahrer zahlen bis zu 5.000 Euro, die Firmen zusätzlich bis zu 20.000 Euro. Ein Infotelefon hat das Sieckendiek-Team unter 05423 9414-54 eingerichtet.

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